F. Bieten Sie auch DTP-Services und bearbeiten Sie Dateien mit Grafikformaten?
A. Wir übersetzen vorwiegend reine Texte und bevorzugen, dass der Kunde die Dokumentengestaltung selbst übernimmt. Wir übernehmen Aufträge für die Übersetzung nicht editierbarer Dateien wie .pdf. Der Text kann dabei in verschiedene Formate übertragen werden. Allerdings sind damit ein höherer Arbeitsaufwand und zusätzliche Kosten verbunden, die Sie vermeiden können, indem Sie uns Ihre Daten in einem der gängigen Formate (.doc, .xls, .txt usw.) zusenden.
F. Muss ich für dringende Projekte mehr bezahlen?
A. Ja. Für dringende Projekte sind mehr Ressourcen erforderlich. Wir übermitteln Ihnen gern ein detailliertes Preisangebot. Wenn wir den Auftrag nicht in der gewünschten Frist erledigen können, schlagen wir Ihnen eine abweichende Lieferzeit vor.
F. Welche Zahlungsmethoden werden von Ihnen akzeptiert?
A. Sie können per Banküberweisung, PayPal oder Moneybookers bezahlen. Wir nehmen Schecks nur ungern entgegen und müssen dann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erheben. Fragen Sie bitte konkret nach.
F. Bieten Sie auch Korrekturlesen an? Kostet es genauso viel wie eine Übersetzung?
A. Beim Korrekturlesen wird die Übersetzung einer anderen Person überprüft. Ist die Qualität des übersetzten Texts sehr schlecht, wie es bei einigen automatischen Übersetzungsdiensten der Fall ist, müssen wir ihn mit dem Text in der Originalsprache vergleichen. Wenn die Korrektur deshalb genauso zeitaufwendig ist, als würde der Text neu übersetzt, müssen wir natürlich auch den gleichen Preis verlangen.
F. Mit welchen Betriebssystemen arbeiten Sie?
A. Die Norm ist standardmäßige Windows™-Software auf Pentium-PCs. Wir können aber auch Mac-Dateien bearbeiten.
F. Übersetzen Sie amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Zeugnisse, Testamente, Heiratsurkunden usw.?
A. Nein. Dazu sind beeidigte Übersetzer erforderlich. Für unsere Kunden können wir jedoch einen beeidigten Übersetzer vermitteln.
F. Ich glaube, mein Ausgangstext ist ziemlich schlecht formuliert. Wird der übersetzte Text die gleichen Probleme aufweisen?
A. Auf keinen Fall, es sei denn, Sie wünschen es. Der übersetzte Text wird keinerlei Fehler aufweisen, selbst wenn das Original ein ziemliches Kauderwelsch ist. Beachten Sie aber bitte, dass die Übersetzung eventuell nur langsam vorangeht, wenn der Ausgangstext nicht verständlich ist – es sind dann wahrscheinlich Rückfragen erforderlich.
F. Welche Sprachen übersetzen Sie?
A. Wir übersetzen normalerweise ins Englische, Deutsche, Französische, Spanische, Italienische und Niederländische und umgekehrt. Unseren regulären Kunden bieten wir auch weitere Sprachen an. Fordern Sie ein Preisangebot an.
F. Mein Text enthält viele Wiederholungen. Kann ich einen Rabatt erhalten?
A. Wenn einige Textteile in gleicher oder sehr ähnlicher Form mehrmals auftreten, kann die Übersetzung tatsächlich schneller erfolgen und wir können einen geringeren Preis vereinbaren. Weisen Sie bitte auf diesen Aspekt hin, wenn Sie ein Preisangebot anfordern.
F. Bieten Sie auch Abschriften von Tonbändern an?
A. Nein, gegenwärtig bieten wir keine Abschriften an.
F. Muss ich ein Glossar oder Vergleichstexte einreichen?
A. Ein Glossar ist ein ausgezeichnetes Hilfsmittel bei der Übersetzung sehr fachspezifischer Texte. Damit wird die Einheitlichkeit zwischen verschiedenen Teilen eines Dokuments, die von verschiedenen Übersetzern bearbeitet werden, oder zwischen verschiedenen Dokumenten mit dem gleichen Thema gewährleistet. Es ist auch die beste Möglichkeit, den Übersetzungsablauf reibungslos und schnell zu gestalten. Wenn Sie also ein Glossar zur Verfügung haben, schicken Sie es uns bitte.
F. Kann ich Ihnen mein Dokument in Papierform schicken oder faxen?
A. Nein, wir bearbeiten keine Dokumente in Papierform. Wenn Sie die Übersetzung eines Dokuments in Papierform benötigen, scannen Sie den Text bitte ein und senden Sie ihn als Bild oder .pdf-Datei.
F. Was sind Ihre üblichen Zahlungsbedingungen?
A. Für alle Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Für Rechnungen, die nach Ablauf des Zahlungsziels noch nicht beglichen sind, wird ohne vorherige Benachrichtigung eine Mahngebühr von 15% (mindestens 50 Euro) pro Mahnung berechnet.